Winterdienst
- Räumung der zu der Wohnanlage gehörenden Gehwegs- und Zufahrtsflächen nach den Bestimmungen der ortspolizeilichen Vorschriften
- Streuen mit abstumpfenden Mitteln gegen Schnee- und Eisglätte
- Beschaffung und Bevorratung des Streugutes
- 24-Stunden Einsatzbereitschaft von November bis März
- Verschiedene Räumfahrzeuge, die auch für größere Flächen geeignet sind